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Rechtsbeistand

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Von Anbeginn meiner Tätigkeit als Berater „in Fragen Führerschein“ arbeite ich naturgemäß eng mit vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen. Wenn wir auch ein gleiches gemeinsames Ziel haben - nämlich den Erhalt oder Rückerhalt der Fahrerlaubnis für unsere Mandanten/ Klienten -, so muss der Weg dahin nicht zwangsläufig derselbe sein.
Im Gegenteil: Oftmals ist das Verfahren, das seitens des Rechtsanwaltes für aussichtsreich befunden wird, von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil Dinge dabei außer acht gelassen werden, die so mpu- oder suchtspezifisch sind, dass man sich als Anwalt praktisch täglich mit diesem Ressort befassen muss, um die Gänze der Materie zu beherrschen.
Deshalb biete ich an, bei Bedarf und Interesse den Damen und Herren Rechtsanwälte beratend auf diesem Gebiet zur Seite zu stehen - kostenlos. Es hilft manchmal schon, den „anwaltlichen Aufwand“ zu senken, wenn zum Beispiel das Negativgutachten eines Mandanten - der dagegen natürlich unbedingt in Widerspruch gehen will! -, mit Sachkunde analysiert und beurteilt wird.
Egal, ob Ihr Mandant durch Drogen, Punkte, Alkohol oder Straftaten die Fahrerlaubnis verloren hat oder sie überhaupt erst einmal erwerben möchte - rufen Sie mich an, wir loten die Chancen aus! Und noch ein Angebot: Zu dieser Thematik lassen sich auch sehr gut „kurzweilige“ Weiterbildungsveranstaltungen oder Clubabende durchführen.