Developed in conjunction with Ext-Joom.com

MPU - von der Pflicht zur Kür!

Wann droht eine MPU?

Eine MPU steht immer dann ins Haus, wenn die Verkehrsbehörde an der Kraftfahreignung eines Verkehrsteilnehmers zweifelt. Das tut sie in der Regel zum Beispiel bei

• erstmaliger Trunkenheitsfahrt mit 1,60 ‰ und mehr - auch mit dem Fahrrad,
• wiederholter Alkoholfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration schon ab 0,50 ‰,
• Besitz, Einnahme, Missbrauch oder Abhängigkeit von illegalen Drogen oder Psychopharmaka,
• 8 Punkten (oder mehr) auf seinem „Flensburger Konto“ (Fahreignungsregister),
• erneuter Auffälligkeit nach einem angeordneten Aufbauseminar in der Probezeit,
• einer oder mehreren schwerwiegenden Straftaten nach dem StGB und dem StVG,
• erforderlichem Nachweis seiner charakterlichen, geistigen oder körperlichen Eignung für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis oder nach zu vielen Delikten oder MPUs,
• einem oder mehreren erheblichen Delikten nach einer positiven MPU.

Daneben gibt es noch weitere Kombinationen, die die Führerscheinbehörde im Rahmen der Fahr-erlaubnisverordnung und des ihr damit gegebenen Ermessens nutzen kann, um sich mit Hilfe eines fachärztlichen oder eines MPU-Gutachtens von der Wiederherstellung der Kraftfahreignung über-zeugen zu lassen.