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Zeitschiene

Die Zeitschiene

Der Zeitraum unserer Zusammenarbeit und damit auch die Form der Beratung sind von verschiedenen Dingen abhängig. So zum Beispiel vom Zeitpunkt Ihres Einstieges in mein Seminar, ganz stark natürlich auch von dem Hintergrund, vor dem das Delikt passieren konnte, manchmal auch von behördlichen Terminsetzungen (z. B. bei Führerscheininhabern) und nicht zuletzt davon, wie schnell Sie selbst alles verarbeiten können. Nicht zuletzt kann auch die Finanzkraft des Klienten dabei eine Rolle spielen - das wollen wir nicht unter den Tisch kehren.
Doch immer gilt der altbewährte Grundsatz: „Gut Ding will Weile haben!“ Und hier umso mehr, weil es „ans Eingemachte“ des Klienten geht. Oberflächlichkeit bringt da gar nichts. Deshalb sollte sich die Seminarbegleitung mindestens über drei Monate, möglichst bis zu einem halben Jahr erstrecken. Alles andere sind quasi Crash-Kurse, und die sehen die Gutachter verständlicherweise gar nicht gern.
Dieser nur auf den ersten Blick relativ lange Zeitraum begründet sich in der Notwendigkeit, die gemeinsam erarbeiteten neuen Erkenntnisse und Verhaltensweisen auch im täglichen Leben in ausreichend langer Zeitdauer umzusetzen und stabil zuhalten. Bei Therapie- und Haftentlassenen bedeutet dies praktisch die Bewährung in der freien sozialen Gemeinschaft - ohne die „Käseglocke“ Klinik oder JVA. Dies ist eine nur gerechte Forderung des Gesetzgebers für die Begutachtung, sollen doch die Änderungen des Klienten so authentisch, so stabil und motivational so untersetzt sein, dass sie für Andere nachvollziehbar sind und eine gute, relativ sichere Grundlage für eine positive Prognose bilden.